Antikorruptionsgesetz
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“, kurz Antikorruptionsgesetz, verankert den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen für Heilberufe.
Neu hinzugekommen ist der § 299a, welcher die Lücken zur Bekämpfung von korrupten Praktiken schließen soll:
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