Import, preisgünstig
Ein Importarzneimittel gilt als preisgünstig, wenn folgende Preisabstände zum Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) eingehalten werden (§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag):
| Abgabepreis des Referenzarzneimittels unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte | Preisabstand des Importarzneimittels |
|---|---|
| Bis 100 € | Mind. 15 % |
| > 100–300 € | Mind. 15 € |
| > 300 € | Mind. 5 % |
Hierbei ist zu beachten, dass nicht die regulären Verkaufspreise, sondern die Preise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte verglichen werden.
Beispiel:
| Original-Produkt | Import A | Import B | |
|---|---|---|---|
| VK laut Taxe | 262,03 € | 226,06 € | 237,39 € |
| Herstellerabschlag | 31,83 € | 10,23 € | 28,72 € |
| VK minus Abschlag (Kassen-Nettopreis) | 230,20 € | 215,83 € | 208,67 € |
Es zeigt sich, dass nur Import B als preisgünstig gilt, obwohl der Taxe-VK höher ist als der VK von Import A.
Weitere Bemessungsgrößen für die Bestimmung der Preisgünstigkeit von Importen:
| Art des Arzneimittels | Bemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit von Importen (§ 2 Abs. 8 Sätze 2–4 Rahmenvertrag) |
|---|---|
| Referenzarzneimittel, für die es einen Festbetrag gibt | Maximal der Festbetrag* |
| Importe zu Referenzarzneimitteln, für die es einen Festbetrag gibt | Immer der Abgabepreis des Importarzneimittels* |
| Arzneimittel im Mehrfachvertrieb | Das preisgünstigste Parallelarzneimittel* |
* unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte
Geregelt wird die Importabgabe in § 13 Rahmenvertrag. Das Einsparziel, das Apotheken vierteljährlich mit der Abgabe preisgünstiger Importe erreichen müssen, bezieht sich auf den importrelevanten Markt und liegt bei 2 %.