Import, preisgünstig

Ein Importarzneimittel gilt als preisgünstig, wenn folgende Preisabstände zum Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) eingehalten werden (§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag):

Abgabepreis des Referenzarzneimittels unter Berücksichtigung der gesetzlichen RabattePreisabstand des Importarzneimittels
Bis 100 €Mind. 15 %
> 100–300 €Mind. 15 €
> 300 €Mind. 5 %

Hierbei ist zu beachten, dass nicht die regulären Verkaufspreise, sondern die Preise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte verglichen werden.

 

Beispiel:

 Original-ProduktImport AImport B
VK laut Taxe262,03 €226,06 €237,39 €
Herstellerabschlag31,83 €10,23 €28,72 €
VK minus Abschlag (Kassen-Nettopreis)230,20 €215,83 €208,67 €

 

Es zeigt sich, dass nur Import B als preisgünstig gilt, obwohl der Taxe-VK höher ist als der VK von Import A.

Weitere Bemessungsgrößen für die Bestimmung der Preisgünstigkeit von Importen:

Art des ArzneimittelsBemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit von Importen (§ 2 Abs. 8 Sätze 2–4 Rahmenvertrag)
Referenzarzneimittel, für die es einen Festbetrag gibtMaximal der Festbetrag*
Importe zu Referenzarzneimitteln, für die es einen Festbetrag gibtImmer der Abgabepreis des Importarzneimittels*
Arzneimittel im MehrfachvertriebDas preisgünstigste Parallelarzneimittel*

* unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte

Geregelt wird die Importabgabe in § 13 Rahmenvertrag. Das Einsparziel, das Apotheken vierteljährlich mit der Abgabe preisgünstiger Importe erreichen müssen, bezieht sich auf den importrelevanten Markt und liegt bei 2 %.