Rezeptgültigkeit
Das Muster-16-Rezept (rosa Rezept) bzw. E-Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig. Festgelegt ist die Belieferungsfrist in § 11 Abs. 4 Arzneimittel-Richtlinie. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist. Die 28-Tage-Belieferungsfrist gilt für Verordnungen über Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Diätetika („sonstige arzneimittelähnliche Produkte“).
Beispiel:
Ausstellung am Dienstag, den 07.10.2025
➔ Abgabe bis Dienstag, den 04.11.2025 möglich
Auch Hilfsmittelverordnungen sind meist nur 28 Tage gültig (Ausnahmen in verschiedenen Lieferverträgen sind möglich). Acitretin-, Alitretinoin- und Isotretinoinverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter bilden eine Ausnahme von der Rezeptgültigkeit. Diese Verordnungen dürfen nur bis zu 6 Tage + Ausstellungsdatum beliefert werden (§ 3b AMVV).
T-Rezepte zur Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid sind nur 6 Tage + Ausstellungsdatum gültig (§ 3a AMVV).
BtM-Rezepte müssen bis 7 Tage nach Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt werden. Die Belieferung des Rezeptes kann auch nach dem 8. Tag stattfinden, solange es im Gültigkeitszeitraum in der Apotheke eingereicht wurde. Wird das Rezept nach Gültigkeitsfrist beliefert, sollte die Apotheke das Vorlagedatum auf dem Rezept vermerken.
Beispiele für BtM-Rezepte:
Das Ausstellungsdatum ist der erste Tag, Sonn- und Feiertage werden mitgezählt.