Substitution

Der Begriff „Substitution“ (von lat. substituere: „ersetzen“) steht im Zusammenhang mit der Rezeptbelieferung für Folgendes: Austausch eines verordneten Arzneimittels durch ein anderes Präparat (z. B. bedingt durch Rabattvertrag). Dabei sind die Aut-idem-Kriterien zu beachten.

Außerdem spielt der Begriff Substitution bei der Behandlung der Opiatabhängigkeit eine Rolle (Substitutionstherapie). In diesem Fall meint der Begriff das Ersetzen der Droge durch ein zugelassenes Substitutionsmittel (z. B. Methadon, Levomethadon, Buprenorphin) unter ärztlicher Kontrolle. Bei BtM-Rezepten, auf denen Substitutionsmittel verordnet sind, gilt es gemäß § 5 BtMVV, Besonderheiten zu beachten.