Prüfpflicht, erweiterte

Von einer erweiterten Prüfpflicht spricht man in der Regel dann, wenn ein apothekenpflichtiges OTC-Arzneimittel in Zusammenhang mit einer Diagnose für einen Erwachsenen auf einem Kassenrezept verordnet wird. Normalerweise muss die Apotheke bei Verordnungen eines OTC-Arzneimittels für einen Erwachsenen nur allgemein prüfen, ob das Mittel nach Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Ausnahmeliste) verordnungsfähig ist. Ob die entsprechende Indikation/Diagnose bei der Patientin oder dem Patienten gegeben ist, muss die Apotheke im Normalfall nicht prüfen. Gibt die Ärztin oder der Arzt allerdings zusätzlich eine Diagnose auf dem Rezept an, so muss die Apotheke diese im Rahmen einer erweiterten Prüfpflicht doch prüfen. Passen Diagnose und Ausnahmeregelung nach AM-RL nicht zusammen, so ist eine Erstattung als fraglich anzusehen und es sollte vorab ärztliche Rücksprache gehalten werden.