Festbetrag
Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Die Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen werden in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt, an dem der G-BA, der GKV-Spitzenverband und das BfArM beteiligt sind:
G-BA: Bildung der Festbetragsgruppen (Wirkstoffgruppen) und Festlegung der Vergleichsgrößen
GKV-Spitzenverband: Errechnen der aktuellen Festbeträge
BfArM: Veröffentlichung der aktuellen Festbeträge
Es gibt verschiedene Festbetragsstufen:
Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen
Liegt der vom pharmazeutischen Unternehmer festgelegte Verkaufspreis über dem Festbetrag, müssen in der Regel die Patientinnen und Patienten die Differenz tragen oder es muss ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel ohne Aufzahlung gewählt werden.
Die aktuell gültigen Festbeträge können auf der Seite des BfArM abgerufen werden.