Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)
Die Arzneimittelpreisverordnung wird auf Basis des § 78 des AMG erlassen und regelt Folgendes für verschreibungspflichtige Arzneimittel:
Auf dieser Grundlage werden also die Großhandelspreise und die Apothekenpreise für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel ermittelt. Ebenfalls regelt die AMPreisV die Preisbildung bei Abgabe von unverarbeiteten Stoffen sowie von Zubereitungen (Rezepturen).
Darüber hinaus finden sich Angaben zu Notdienstpauschale, BtM-Gebühr, T-Rezept-Gebühr und Informationen, welche Angaben hinsichtlich des Preises auf dem Rezept zu vermerken sind.