Arztnummer (lebenslang; LANR)
Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die an alle Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten vergeben wird, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebsstättennummer (siehe BSNR) sind durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. LANR und BSNR ersetzen zusammen die alten KV-Abrechnungsnummern.
Die LANR gilt „lebenslang“, d. h. für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen Tätigkeit, und ist unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird an alle Ärztinnen und Ärzte vergeben, die Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, beispielsweise an niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte, an psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit eigener Praxis und an in Medizinischen Versorgungszentren angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Notärztinnen und -ärzte.
Gehört eine Ärztin oder ein Arzt mehreren Fachgruppen an, kann sie oder er auch mehrere LANR haben – dabei bleiben die ersten sieben Ziffern der LANR immer gleich.
Die neun Ziffern der LANR setzen sich wie folgt zusammen:
Ziffer 1–6 : identifizieren lebenslang eindeutig die Ärztin oder den Arzt
Ziffer 7: Prüfziffer
Ziffer 8–9: Fachgruppenschlüssel, der Versorgungsbereiche, Fachgebiete und Schwerpunkte unterscheidet