DAP Report
Cannabisextrakte
Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft. Medizinalcannabis, wie Cannabisextrakte und -blüten sowie Dronabinol, fällt nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes – Verschreibungen erfolgen nunauf „normalen“ (E-)Rezepten. Damit ist die Hürde für Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Cannabis zu verschreiben, gesunken und mit einer weiterhin steigenden Nachfrage zu rechnen. Für Apotheken hat die gesetzliche Änderung große Erleichterungen im Bereich der zuvor aufwändigen Dokumentationen mit sich gebracht. DAP hat für Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Rezeptbelieferung von Cannabisextrakt-Verordnungen zusammengestellt und beleuchtet aktuelle Entwicklungen.