Medizinisches Cannabis
Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 können Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol verordnet bekommen. Seit der Teillegalisierung von Cannabis Anfang April 2024 handelt es sich bei medizinischem Cannabis nicht mehr um ein Betäubungsmittel. Medizinisches Cannabis wird seitdem entweder auf Muster-16- oder auf E-Rezepten verordnet.
In den nachfolgenden DAP Reports über Cannabisblüten und Cannabisextrakte sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst. Zusätzlich finden Sie hilfreiche Arbeitshilfen und Videos, die Sie im Apothekenalltag unterstützen.