Substitutionsverordnung/Substitutionstherapie

Unter einer Substitutionsverordnung versteht man die Verordnung eines Substitutionsmittels, die im Rahmen der Behandlung der Opiatabhängigkeit vorgenommen wird. Die Grundlagen für die Substitutionstherapie ergeben sich insbesondere aus der BtMVV (vor allem §§ 5, 5a, 5b). Hier ist auch vorgegeben, welche Mittel zur Substitution verordnet werden dürfen und welche Rezepttypen vorkommen. Weitere Vorgaben für Substitutionsrezepte sind § 9 der BtMVV zu entnehmen.

Substitutionsrezepte werden allgemein mit dem Buchstaben „S“ gekennzeichnet.

Take-home-Verordnungen, bei denen die Patientin oder der Patient seine Arzneimittel eigenverantwortlich über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen (in Einzelfällen bis zu 30 Tagen) einnehmen darf und die benötigte Menge auch persönlich ausgehändigt bekommt, werden mit „ST“ gekennzeichnet.

Bei ST-Verordnungen ist die Angabe der Reichdauer auf dem Rezept vorgeschrieben.