Mehrkosten

Liegt der Preis eines verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss die Patientin oder der Patient diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Das gilt auch für Patientinnen und Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.