Preisvergleich Original/Import
Bei der Beurteilung, ob ein Import im Vergleich zum (Bezugs-)Original als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags gilt, ist nicht der normale VK maßgeblich, sondern der um den Anbieterpflichtrabatt bereinigte VK (VK-A-Rabatt).
Dies ist in § 2 Abs. 8 des Rahmenvertrags geregelt: