Nmax – größter Normbereich
Der größte gemäß Packungsgrößenverordnung (PackungsV) definierte Normbereich Nmax ist die maßgebliche Kenngröße, anhand derer beurteilt wird, ob es sich bei einem nicht normierten Arzneimittel um eine Jumbopackung oder eine erstattungsfähige Packungsgröße handelt.
Basierend auf der PackungsV erlässt das BfArM eine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Packungsgrößen von Arzneimitteln, in deren Anlage Messzahlen für zahlreiche Wirkstoffe bzw. Produktgruppen hinterlegt sind.
Aus diesen Messzahlen errechnen sich die Normbereiche (N1, N2, N3).
Beispiele:
Wirkstoff Metronidazol, abgeteilte orale Darreichungsformen:
Messzahlen (in Stück): N1 = 12; N2 = 22; N3 = 30;
N-Bereiche: N1 = 10–14; N2 = 20–24; N3 = 29–30
➔ größter Normbereich (Nmax): 29–30
Wirkstoff Cefuroxim, abgeteilte orale Darreichungsformen:
Messzahlen (in Stück): N1 = 12; N2 = 24; N3 nicht belegt;
N-Bereiche: N1 = 10–14; N2 = 22–26; N3 nicht belegt;
➔ größter Normbereich (Nmax): 22–26