Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) wurden im März 2017 verschiedene Änderungen im SGB V wirksam, die eine bessere Versorgung der GKV-Versicherten mit Hilfsmitteln und Heilmitteln (z. B. im Bereich der Logopädie, Physiotherapie usw.) gewährleisten sollen.

Zentrale Punkte:

  • Überarbeitung/Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-Spitzenverband
  • Bessere Qualität bei den Hilfsmitteln, die für die Versorgung in Verträgen ausgewählt werden
  • Krankenkassen müssen transparent darlegen, wofür sie wie viel zahlen, damit der Versicherte eine Vergleichsmöglichkeit erhält.
  • (Anteilige) Kosten für Sehhilfen werden in bestimmten Fällen wieder übernommen.
  • Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens für Apotheken und andere Leistungserbringer von Hilfsmitteln

Weitere Infos zum HHVG finden Sie hier: Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG)