Mehrkostenverzicht, kassenspezifisch
Im Rahmen von Rabattverträgen können Hersteller und Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht vereinbaren. D. h., die Versicherten müssen keine Mehrkosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe angegebene Preis oberhalb eines Festbetrags liegt. Informationen zum Mehrkostenverzicht sind ebenso wie die Rabattverträge in der Apothekensoftware hinterlegt.