VK-A-Rabatt

Der VK-A-Rabatt, also der Verkaufspreis abzüglich des Anbieterpflichtrabattes, ist maßgeblich für den Preisvergleich zwischen Original und Import sowie zur Beurteilung der vier preisgünstigsten Arzneimittel. Die Höhe des Anbieterpflichtrabattes ergibt sich nach § 130a SGB V und kann oft ebenfalls in der Apotheken-EDV nachgesehen werden.