Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt die Kriegsopferversorgung, insbesondere die Fälle wegen gesundheitlicher Folgeschäden. Das BVG findet Anwendung auf Versorgungsansprüche z. B. nach dem Soldatenversorgungsrecht, dem Zivildienstgesetz, dem Bundesseuchengesetz (Impfschäden) und dem Häftlingshilfengesetz.
BVG-Versicherte sind von der gesetzlichen Zuzahlung, jedoch nicht von den anfallenden Mehrkosten befreit.
Das BVG wurde mittlerweile aufgehoben und die Regelungen ins SGB XIV übernommen.
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