Arbeitshilfen

Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept

Bei Verordnungen von oralen Kontrazeptiva stellt sich oftmals die Frage, ob das Präparat erstattungsfähig ist. Gemäß SGB V ist die GKV-Erstattung nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr möglich, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Hilfreiche Tipps zur Abgabe von oralen Kontrazeptiva bietet die folgende Arbeitshilfe.

 

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