Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorung nach § 129 Absatz 2 SGB V ist die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV in öffentlichen Apotheken. Er wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen und legt einheitlich fest, welche Vorgaben bei der Abgabe von Arzneimitteln zu beachten sind. Es finden sich u. a. zu folgenden Themen Vorgaben im Vertrag:

  • Aut-idem-Austausch
  • Vorgaben zu Original und Import
  • Heilungsmöglichkeiten und Retaxausschlüsse
  • Auswahl der richtigen Packungsgröße