Cannabisblüten
Mit dem Cannabis-Gesetz, das seit dem 1. April 2024 in Kraft ist, fällt die Verordnung von Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern ist im neuen Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Nach aktuellen Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden im Jahr 2024 über 72 Tonnen getrocknete Cannabisblüten nach Deutschland importiert. Der sprunghafte Anstieg setzte mit Inkrafttreten des MedCanG im 2. Quartal 2024 ein und beschleunigte sich bis zum Jahresende weiter. Im 4. Quartal lag der Import mit 31,7 Tonnen rund 4-mal so hoch wie im 1. Quartal (8,1 Tonnen). Das Thema wird demnach für Apotheken immer relevanter. DAP hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rezeptbelieferung von Verordnungen über
Cannabisblüten für Sie noch einmal neu zusammengestellt und um aktuelle Themen zum MedCanG ergänzt. Sie erhalten außerdem praxisnahe Informationen zu Themen, die den gesamten Medikationsprozess betreffen.