Privatrezept

Ein Privatrezept ist in der Regel entweder weiß und hochkant oder blau und querformatig. Solche Rezepte sind drei Monate gültig, sofern die Ärztin oder der Arzt keine anderslautende Gültigkeit angegeben hat (nach AMVV § 2 Abs. 5: „Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate“).
Privatrezepte werden entweder für Präparate verwendet, die für privat Versicherte verordnet werden, oder für Präparate, die für gesetzlich Versicherte nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden können. Privatrezepte müssen von den Patientinnen und Patienten voll bezahlt werden.