BtM-Rubrik
Das BtM-Rezept
Das Betäubungsmittelrezept besteht aus einem dreifachen Belegsatz und entspricht dem Muster der Anlage 1 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Teil II, das erste (oberste) Blatt, ist der für die Apotheke zur Verrechnung bestimmte Teil, das zweite (mittlere) Blatt ist der beim Arzt verbleibende Teil III und das dritte (unterste) Blatt ist der in der Apotheke zur Dokumentation verbleibende Teil I.