Arzneimittelgesetz (AMG)
Das deutsche Arzneimittelgesetz regelt den Verkehr mit Arzneimitteln. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sind tragende Forderungen des AMG und Basis einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung und der Arzneimittelsicherheit.
Wichtig sind u. a. folgende der insgesamt 18 Abschnitte:
Begriffsbestimmungen (u. a. Definition des Arzneimittelbegriffes)
Allgemeine Anforderungen an Arzneimittel
Herstellung von Arzneimitteln
Zulassung und Registrierung von Fertigarzneimitteln
Abgabe von Arzneimitteln
Sicherung und Kontrolle der Qualität
Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Überwachung
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