Arzneimittelgesetz (AMG)

Das deutsche Arzneimittelgesetz regelt den Verkehr mit Arzneimitteln. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sind tragende Forderungen des AMG und Basis einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung und der Arzneimittelsicherheit. 

Wichtig sind u. a. folgende der insgesamt 18 Abschnitte:

  • Begriffsbestimmungen (u. a. Definition des Arzneimittelbegriffes)

  • Allgemeine Anforderungen an Arzneimittel

  • Herstellung von Arzneimitteln

  • Zulassung und Registrierung von Fertigarzneimitteln

  • Abgabe von Arzneimitteln

  • Sicherung und Kontrolle der Qualität

  • Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken

  • Überwachung

 

Nützlicher Link:

Zum AMG „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln“