Unklare Verordnung
Bei einer unklaren Verordnung handelt es sich um ein Rezept, bei dem erforderliche Angaben nach AMVV bzw. BtMVV fehlen (z. B. Wirkstärke, Packungsgröße), Angaben nicht übereinstimmen (z. B. Normkennzeichen passt nicht zur angegebenen Stückzahl) oder bei dem sich andere Widersprüche/Probleme ergeben, beispielsweise wenn die Verordnung nicht zur Patientin oder zum Patienten passt (Beispiel: Arzneimittel für Frauen, z. B. die Pille, wird für einen Mann verordnet).
Nach § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist bei einer unklaren Verordnung zunächst die Rücksprache mit der verordnenden Person erforderlich, bevor das Arzneimittel abgegeben werden darf. Bei fehlenden oder fehlerhaften bzw. unleserlichen Angaben dürfen einige von der Apotheke selbst geheilt werden, in anderen Fällen ist ein neues Rezept erforderlich.
In § 18 Abs. 1 Rahmenvertrag ist bezüglich Sonderfällen aufgrund besonderer Abgabekonstellationen außerdem als unklare Verordnung definiert: