Plausibilitätsprüfung
Die Apothekenbetriebsordnung sieht für die Herstellung der Rezepturarzneimittel eine Plausibilitätsprüfung vor. Der Apotheker stellt vor der Rezepturherstellung sicher, dass das Rezepturarzneimittel den Forderungen Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität gerecht wird.
Zu beachten ist dabei Folgendes: