Darreichungsform, austauschbare
Laut Rahmenvertrag ist eine identische oder eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als austauschbar definierte Darreichungsform (DRF) ein Kriterium für die Aut-idem-Austauschbarkeit von Arzneimitteln. Die entsprechende Regelung findet sich in § 9 Abs. 2 und 3 Rahmenvertrag.
In der Taxe ist eine identische Darreichungsform in der Regel an einem identischen „Dreier-Kürzel“, wie z. B. „TAB“ für Tabletten, zu erkennen. Arzneimittel mit unterschiedlichen Kürzeln können nur gegeneinander ausgetauscht werden, wenn sie vom G-BA als austauschbar definiert wurden. Der G-BA prüft die Austauschbarkeit von verschiedenen Darreichungsformen und gibt sie ggf. zum Austausch frei. Gelistet werden die austauschbaren Darreichungsformen in Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) – dort sind diejenigen Darreichungsformen hinterlegt, die trotz abweichender Kürzel gegeneinander ausgetauscht werden dürfen.
Nützliche Links:
Anlage VII AM-RL: Regelungen zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem)