Herstellerneutrale Verordnung
Verordnet die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel nur unter dem Produktnamen, zu dem es sowohl das Original als auch Importe im Handel gibt, ohne Nennung der Herstellerfirma, so handelt es sich um eine herstellerneutrale Verordnung. Die Preisgrenze wird nach aktueller Auslegung in einem solchen Fall durch das Originalprodukt gesetzt.