Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem und ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle Personen, die nicht als versicherungsfrei gelten oder anderweitig abgesichert sind. Dies ist abhängig von der Einkommenspflichtgrenze: Liegt das Einkommen darunter, ist die Mitgliedschaft verpflichtend. Liegt es darüber, ist die Mitgliedschaft freiwillig. Ebenso sind Selbstständige und Personen mit Beamtenstatus nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtet.
Die GKV hat laut § 1 SGB V die Aufgabe, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.
Die GKV unterteilt sich in Primär- und Ersatzkassen:
Primärkassen: Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Ersatzkassen: BARMER, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, Techniker Krankenkasse
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