Rote-Hand-Brief

Möchte ein pharmazeutisches Unternehmen eine wichtige, für die Arzneimittelsicherheit essenzielle Meldung (z. B. neue schwere Nebenwirkungen, Änderungen/Einschränkungen der Anwendungsgebiete) zügig an alle Apotheken und Arztpraxen senden, so wird ein Rote-Hand-Brief versendet. Sowohl auf den Umschlägen dieser Briefe als auch auf den Mitteilungen ist eine rote Hand als Symbol zu sehen. Rote-Hand-Briefe werden in Absprache mit der jeweils zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM bzw. Paul-Ehrlich-Institut) durch pharmazeutische Unternehmen versendet. Sowohl beim BfArM als auch beim PEI können Rote-Hand-Briefe auch digital abgerufen werden, sie werden jedoch zusätzlich in der pharmazeutischen Fachpresse abgedruckt.