Stückeln
Nach dem neuen Rahmenvertrag (gültig seit dem 1. Juli 2019) handelt es sich bei einer Verordnung, deren Menge (Stückzahl oder Normgröße) keiner Packung zugeordnet werden kann, um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung. In diesem Fall ist es nicht mehr zulässig zu stückeln.
Näheres zur richtigen Packungsgrößenauswahl findet sich in § 8 Rahmenvertrag.