Abgabehilfe zu Präparaten

HEMLIBRA®

Für die Abgabe von Arzneimitteln zur Behandlung der Hämophilie existieren besondere gesetzliche Vorgaben, sowohl hinsichtlich der Rezeptbelieferung als auch hinsichtlich der Dokumentations- und Meldepflichten. Dabei ist zu beachten, dass der monoklonale Antikörper HEMLIBRA® sich in einigen Punkten von den reinen Faktorpräparaten (z. B. bei Faktor-VIII- oder Faktor-IX-Substitution) unterscheidet. Die folgende Abgabehilfe zeigt, was bei der Rezeptbelieferung und Dokumentation zu beachten ist.

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