Ausstellungsdatum

Das Ausstellungsdatum ist essenziell für eine korrekt ausgestellte Muster-16-Verordnung: Fehlt auf einem Kassenrezept das Ausstellungsdatum, ist die gesamte Verordnung ungültig. Ein fehlendes oder offensichtlich falsch ausgestelltes Datum (z. B. Zahlendreher) darf von der Apothekerin oder dem Apotheker nach ärztlicher Rücksprache ergänzt oder korrigiert werden.

Ausstellungsdatum überprüfen: Kassen- und Sprechstundenbedarfsrezepte dürfen nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum beliefert werden.

Ausnahmen:

  • BtM-Rezepte: Vorlage innerhalb von 8 Tagen inkl. Verschreibungsdatum
  • T-Rezepte: 7 Tage inkl. Verschreibungsdatum gültig
  • Isotretinoin-Rezepte für Frauen im gebärfähigen Alter: 7 Tage inkl. Verschreibungsdatum gültig und Abgabe nur für maximal einen 30-Tage-Vorrat
  • Hilfsmittelrezepte: 28 Tage gültig (abweichende Regelungen je nach Liefervertrag möglich)

Bei Ersatzkassen ist zwischen Abgabe- und Vorlagedatum zu unterscheiden!