Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens” (Heilmittelwerbegesetz – HWG) regelt, in welcher Form im Gesundheitssystem Werbung für verschiedene Produkte (vor allem Arzneimittel) gemacht werden darf. Von zentraler Bedeutung ist dies für die Bewerbung von Arzneimitteln durch Anbieter/Hersteller bei Endverbraucherinnen und -verbrauchern sowie Fachkreisen (Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker), aber auch dann, wenn Apotheken bestimmte Arzneimittel bewerben möchten.
Hier finden Sie das HWG im Wortlaut: Heilmittelwerbegesetz