Zuzahlung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für viele Arzneimittel Zuzahlungen in Höhe von 10 % des Abgabepreises des verordneten Arznei- oder Verbandmittels bezahlen, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, umgangssprachlich auch als Rezeptgebühr bezeichnet.
Es gibt aber auch Zuzahlungsbefreiungen unter verschiedenen Voraussetzungen und Bedingungen: für bestimmte Arzneimittel, für bestimmte Patientinnen und Patienten und nach Ermessen der jeweiligen Krankenkasse, z. B. bei der Abgabe eines rabattierten Arzneimittels.
Zuzahlungstabelle
Ist ein Arzneimittel zuzahlungspflichtig, richtet sich die Zuzahlung nach folgender Tabelle:
| Preis/Festbetrag des Medikaments | Zuzahlung der versicherten Person |
|---|---|
| bis 5 € | Preis = Zuzahlung |
| 5 € bis 50 € | 5 € |
| 50 € bis 100 € | 10 % des Preises |
| ab 100 € | 10 € |
Gibt es für das Arzneimittel einen Festbetrag, dann richtet sich die Zuzahlung nach diesem.
Die Zuzahlung darf nie höher als der Verkaufspreis des Medikaments oder Verbandmittels sein.