Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) regelt die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Sie ist also sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Apothekerinnen und Apothekern zu beachten.

Bei der Abgabe in der Apotheke relevante Paragrafen sind:

§ 2 – Verschreiben durch einen Arzt

§ 5 – Verschreiben zur Substitution

§ 8 – Betäubungsmittelrezept

§ 9 – Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept

§ 12 – Abgabe

§ 13 – Nachweisführung

 

Die vollständige BtMVV finden Sie hier.